Befristete Absenkung von Schall- und Schattenabschaltungen von WEA möglich

Mit dem Ziel, die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, hat der Deutsche Bundestag am 30.09.2022 das Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften beschlossen, das am 07.10.2022 den Bundesrat passiert und mit Verkündigung im Bundesgesetzblatt vom 12.10.2022 nur wenige Tage später bereits wirksam geworden ist. Hintergrund der Gesetzesnovelle ist die Erkenntnis des Gesetzgebers, dass aufgrund der angespannten Lage auf den Energiemärkten, die durch den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine noch einmal drastisch verschärft worden ist, weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Gasverbrauchs und zur Sicherstellung der Stromversorgung erforderlich sind.

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Schall- und Schattenabschaltungen: Windenergie leistet Beitrag in der Energiekrise im Winter

Hermann Albers: „Die Betreiber erhalten die Möglichkeit, von Auflagen abzuweichen und mehr Strom für Haushalte, Gewerbe und Industrie bereitzustellen. Mit den Bestimmungen lässt sich in den kommenden Monaten der Beitrag zur Energieversorgung signifikant steigern. Dass dabei das Antragswesen auf eine schnelle Entscheidung ausgerichtet ist, ist sehr positiv zu bewerten. Wir benötigen jede Kilowattstunde Strom aus […]

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Mehr Windstrom im Winter

Befristet bis zum 15. April 2023 darf beim Betrieb von Windenergieanlagen auf Antrag von Auflagen zum Immissionsschutz abgewichen werden. Konkret betrifft dies den Schallleistungspegel, der um bis zu 4 dB(A) überschritten werden darf, und Schattenwurf. Um die Abwicklung derartiger Anträge von den Behörden innerhalb der kurzen Frist von vier Wochen zu erleichtern, stehen ein Antragsformular […]

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